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  • Folgebelehrungen beim Infektionsschutzgesetz geändert
  • Donnerstag, 22. September 2011 Neuer Beitrag

    Folgebelehrungen beim Infektionsschutzgesetz geändert

    Am 4. August 2011 traten Änderungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) in Kraft.

    Danach müssen die Folgebelehrungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr jährlich sondern nur noch alle zwei Jahre absolviert werden.

    Näheres zum undefinedInfektionsschutzgesetz sowie weitere Informationen undefinedrund um die Gesetze lesen Sie auf unseren Internetseiten.

    Das vollständige Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) lesen sie undefinedhier.

    Eine undefinedÜbersicht der Hygieneschulungsplichten steht zum Download zur Verfügung.

    Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung