Donnerstag, 22. September 2011 Neuer Beitrag
Folgebelehrungen beim Infektionsschutzgesetz geändert
Am 4. August 2011 traten Änderungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) in Kraft.Danach müssen die Folgebelehrungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr jährlich sondern nur noch alle zwei Jahre absolviert werden.
Näheres zum
Infektionsschutzgesetz sowie weitere Informationen
rund um die Gesetze lesen Sie auf unseren Internetseiten.
Das vollständige Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) lesen sie
hier.
Eine
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