Zertifizierung - Häufig gestellte Fragen
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Was sind die Vorteile einer Zertifizierung?
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Wenn Sie Ihre Einrichtung DGE-zertifizieren lassen wollen, profitieren Sie in relevanten Bereichen und können für Ihre Schule entscheidende Vorteile erzielen:
- Qualitätssicherung
- Gesundheitsprävention
- Kompetenzgewinn
- Imagevorteil für Ihrer Schulmensa
- Gästezufriedenheit
Eine Zertifizierung bietet Ihrer Einrichtung Vorzüge. Durch die Sicherstellung der Speisenqualität und einem Zugewinn an Fachwissen auf dem Gebiet der vollwertigen Verpflegung, erzielen Sie wesentliche Wettbewerbsvorteile. Zusätzlich sichern Sie die Zufriedenheit Ihrer Tischgäste und tragen damit auch zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude bei.
Dokumentieren Sie Ihr Engagement und lassen Sie sich zertifizieren!
Bei Fragen steht Ihnen das
Projektteam gerne zur Verfügung.Qualitätssicherung
Als unabhängige, ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaft prüft die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) durch ein Audit, ob die geforderten Zertifizierungskriterien in der Praxis korrekt und vollständig umgesetzt werden.Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung Ihres Speisenangebotes können Sie sich sicher sein, eine vollwertige Verpflegung anzubieten. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle gewährleistet die Sicherstellung einer gleichbleibenden Verpflegungsqualität.
Gesundheitsprävention
Eine vollwertige Ernährung hält gesund, fördert Leistung und Wohlbefinden.
Ihr Nutzen: Durch die bestandene Zertifizierung können Sie zeigen, dass Ihre Verpflegung den Kriterien eines vollwertigen Speisenangebots entspricht. Dies erreichen Sie durch die optimierte Auswahl von Lebensmitteln und wahlweise durch das Angebot einer nährstoffoptimierten Menülinie.Kompetenzgewinn
Bei der Umsetzung des „Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ befassen sich alle Beteiligten mit den grundlegenden Erkenntnissen einer vollwertigen Ernährung und deren Umsetzung in die tagtägliche Küchenpraxis.
Ihr Nutzen: Durch die intensive Beschäftigung mit den Inhalten erlangen die einbezogenen Personen (z. B. Küchenleiter/ Küchenleiterinnen, Ernährungsfachkräfte, Service-, Küchen- und Ausgabepersonal) während des Umsetzungsprozesses detaillierte Kenntnisse über die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung und deren Realisierung in die tägliche Küchenpraxis. Das gesamte Verpflegungsteam gewinnt damit an Wissen und Ernährungskompetenz.
Imagevorteil für Ihre Schulmensa
Das Image der Verpflegung in der Schulmensa spiegelt den Gesamteindruck wider, den die überwiegende Mehrheit der Essensteilnehmer/ Essenteilnehmerinnen hat. Der Eindruck ist umso besser, je mehr die Verpflegung den Wünschen und Erwartungen der Tischgäste entspricht.
Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung leistet die optimierte Verpflegung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tischgäste. Nach erfolgreich bestandenem Audit können Sie Ihr zertifiziertes Angebot bewerben und dies zur Imagepflege Ihres Betriebes nutzen.
Gästezufriedenheit
Die Ansprüche der Tischgäste an die Verpflegung sind im Vergleich zu früher stark gestiegen. Es geht nicht mehr nur um Sättigung, es wird auch ein qualitativ hochwertiges Speisenangebot gefordert.
Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung des Speisenangebots entsprechen Sie den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Tischgäste und können zu einem positiven Gesamteindruck beitragen. Durch regelmäßige Re-Audits wird die Qualität des Speisenangebots gesichert, so dass Sie die Ansprüche Ihrer Gäste erfüllen können.
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich für eine Zertifizierung interessiere?
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Bei Interesse melden Sie sich bei dem Projekt „Schule + Essen = Note 1“ per Email unter
schuleplusessen@dge.de oder telefonisch unter 0228/3776-873. Sie erhalten dann unverbindlich das kostenlose Infopaket „Ihr Weg zur Zertifizierung“, in dem alle weiteren Schritte und Ansprechpartner aufgeführt sind.
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Was kostet eine Zertifizierung?
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Die Gesamtkosten hängen von individuellen Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise ab, die die Schule wählt. Mit Hilfe dieses
Formulars erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre individuellen Zertifizierungskosten.
Ein verbindliches Angebot kann erst erstellt werden, wenn der Zertifizierungsstelle das ausgefüllte
Kontaktformular vorliegt.
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Was passiert, wenn man das Audit nicht besteht?
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Sollte das Audit nicht bestanden werden, erfolgt ein Nach-Audit, für das erneut 550 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.
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Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?
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Ein Zertifizierungsvertrag wird für die Dauer von mindestens drei Jahren geschlossen. Um eine gleichbleibende Qualität der Verpflegung bestätigen zu können, muss in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots stattfinden. In welchem Umfang dies geschieht, ist abhängig vom Ausgang des Audits bei der Zertifizierung.
- Wenn das Audit mit 100 % bestanden wurde, erfolgt in den beiden folgenden Jahren lediglich ein internes Audit. Dafür erhält die Einrichtung von der DGE entsprechende Checklisten, die auszufüllen sind. Es fällt dann nur die jährliche Verwaltungsgebühr von 200 Euro zzgl. MwSt. an.
- Besteht die Einrichtung das Audit mit mindestens 80 % erfolgt im ersten Jahr ein internes Audit. Im zweiten Jahr nach der Zertifizierung wird dann erneut ein Audit durchgeführt, das sogenannte Re-Audit. Die Kosten für das Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst (550 Euro zzgl. MwSt.) und den Reisekosten des Auditors zusammen.
- Beträgt das Ergebnis des Audits 60 % bis < 80 % findet im ersten Jahr nach der Zertifizierung ein Re-Audit statt. Die Kosten für dieses Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst und den Reisekosten des Auditors zusammen. Der Umfang und die Kosten der Auditierung im zweiten Jahr nach der Zertifizierung sind abhängig vom Ergebnis des vorangegangenen Re-Audits.
- Ein Auditergebnis von weniger als 60 % gilt als nicht bestanden.
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Wie können die D-A-CH-Referenzwerte im Rahmen der Schule + Essen = Note 1- PREMIUM-Zertifizierung umgesetzt werden?
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Die drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebenswelt müssen bei der Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung erfüllt sein. Darüber hinaus müssen die Kriterien der folgenden Bereiche erfüllt werden:
Nährstoffe: Mittagsverpflegung auf Basis nährstoffoptimierter Rezepte. Es wird mindestens ein Vier-Wochenspeisenplan (20 Verpflegungstage) berechnet und nährstoffoptimiert eingereicht. Basis sind die im „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ (3. Auflage) ausgewiesenen Werte der Tabelle 6.
Lebensmittel: Zwischenverpflegung auf Basis der optimalen Lebensmittelauswahl und den Anforderungen an das Lebensmittelangebot.
Zu erreichende Referenzwerte in den Speisenplänen:
Primarstufe:
Die Mittagsverpflegung erfüllt nach maximal 20 Verpflegungstagen (4 Wochen) im Durchschnitt die D-A-CH-Referenzwerte für die Nähstoffzufuhr der 7- bis unter 10jährigen.
Sekundarstufe:
Basis der Nährstoffberechnung ist die überwiegend verpflegte Altersgruppe Für die Vertragsgestaltung wird die Altersgruppe beispielsweise über die Daten der angemeldeten Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung erfasst. Es gilt:
- Überwiegt die Altersgruppe der 10- bis unter 13jährigen (5. bis 7. Klasse), wird die Nährstoffberechnung und –optimierung auf die im Qualitätsstandard für diese Altersgruppe ausgewiesenen Werte (siehe Tab. 6) durchgeführt. Überwiegt die Altersgruppe der 13- bis unter 15jährigen, so müssen die Werte für diese Altersgruppe erreicht werden.
- Stellt sich der zu versorgende Kreis der Tischgäste als sehr heterogen dar, d. h. mischen sich die Altersgruppen zu etwa gleichen Teilen, so werden für die Nährstoffberechnung und -optimierung die mittleren Werte, also die der 13- bis unter 15jährigen, als Basis herangezogen.
Die Portionierung der Speisen erfolgt anhand von Kellenplänen. Hier wird bei der Ausgabe der Stärkebeilage (Lebensmittelgruppe Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln) für die jüngeren Schülerinnen und Schüler zur Anpassung der Energiewerte und der Hauptnährstoffe eine kleinere Menge ausgegeben. Im Vergleich zur Portionsgröße der 13- bis unter 15jährigen müssen z. B. bei gegarten Nudeln 40 Gramm weniger ausgegeben werden.
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Was bedeutet die Forderung des Qualitätsstandards, dass die Lebensmittel aus der Gruppe Getreide, -produkte und Kartoffeln abwechselnd angeboten werden sollen?
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Ein Vierwochenspeisenplan soll 20 mal abwechselnd Komponenten aus Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren und andere Getreideprodukte wie Hirse oder Grünkern enthalten. Davon werden mindestens vier Vollkornprodukte und höchstens vier Kartoffelerzeugnisse wie Kroketten oder Pommes frites als Fertigprodukt angeboten. Mit dieser Forderung wird die Vielfalt in dieser Lebensmittelgruppe berücksichtigt und es wird vermieden, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. Nudeln gereicht werden. Ein abwechslungs- und ideenreicher Speisenplan erhöht die Akzeptanz der Mittagsmahlzeit und trägt den unterschiedlichen Vorlieben der Tischgäste Rechnung.
Täglich soll ein Lebensmittel aus der o.g. Lebensmittelgruppe angeboten werden. Ein Wochenspeisenplan kann folgendermaßen aussehen
Wochentag
Gericht
Montag
Käsespätzle, Kopfsalat mit Croutons
Dienstag
Wokgemüse mit Hähnchenbruststreifen und Reis
Mittwoch
Gefüllte Paprikaschote in Tomatensoße mit Kartoffeln; Beerenobst
Donnerstag
Großer Salatteller mit gebratenen Champignons und Vollkornbrötchen; Milchreis
Freitag
Seelachstfilet in Tomatensoße, Backkartoffeln und Salat
Beispiele zur praktischen Umsetzung finden Sie in unseren
Wochenspeisenplänen.
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Entspricht der Einsatz von Basmati-Reis den Anforderungen des Qualitätsstandards?
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Den besonders aromatisch duftenden und schmeckenden Basmati-Reis aus Indien gibt es in unterschiedlichen Verarbeitungsgraden. Als Vollkorn- sowie als Parboiled-Variante erfüllt der Basmati-Reis die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards. Der weiße, geschälte Basmati-Reis hingegen genügt den Anforderungen nicht.
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Entspricht der Einsatz von Kartoffel-Fertigprodukten der Anforderung des Qualitätsstandards Getreideprodukte 20-mal anzubieten?
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Industriell hergestellte Kartoffel-Fertigprodukte, wie Kartoffelpüree-Pulver, Pommes frites, Kroketten oder Bratkartoffeln, zählen wegen ihres hohen Verarbeitungsgrades zu den sogenannten Kartoffelerzeugnissen. Laut
„DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ dürfen Kartoffelerzeugnisse im Rahmen von 20 Verpflegungstagen maximal 4-mal angeboten werden.
Aus frischen Kartoffeln selbst hergestellte Produkte, zum Beispiel Kartoffelpüree, Bratkartoffeln, Kartoffelecken oder Kartoffelsalat, fallen nicht unter Kartoffelerzeugnisse, sondern zählen zu den Speisekartoffeln, da sie nicht industriell verarbeitet wurden. Dazu zählt beispielsweise auch ein von einem Caterer aus frischen Kartoffeln hergestellter und tiefgekühlter Kloßteig. Speisekartoffeln können abwechselnd mit Parboiled Reis, Teigwaren und anderen Getreideprodukten mindestens 20-mal in 20 Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.
Zu beachten ist, wenn selbst hergestellte Pommes frites und Kartoffelecken frittiert werden, dürfen sie maximal 4-mal in 20 Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.Für eine
Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung bzw. die Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung sind die oben genannten Häufigkeiten einzuhalten.
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Wie wird im Audit der Einsatz von Vollkornprodukten nachgewiesen?
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Für eine Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung bzw. Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung ist es erforderlich, täglich Vollkornprodukte für die Zwischenverpflegung anzubieten. Zudem sind Vollkornprodukte auch mindestens 4-mal innerhalb von 20 Verpflegungstagen Bestandteil der Mittagsverpflegung.
Wie wird diese Vorgabe im Audit geprüft?
Ein Vollkornbrot bzw. -brötchen muss zum Beispiel nach den Leitsätzen im Deutschen Lebensmittelbuch im Mehlanteil zu mindestens 90 % aus Vollkornmehl bestehen. Ob dies so ist, kann aus der Zutatenliste entnommen werden. Im Audit dienen die Spezifikationen der Hersteller, z. B. von Vollkornreis oder die Zutatenverzeichnisse als Nachweise dafür, dass es sich bei den eingesetzten Produkten um Vollkornprodukte handelt.
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Wie ist der Einsatz von Konservengemüse (z. B. Rote Bete, geschälte Tomaten) sowie Sauerkraut im Hinblick auf die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards zu bewerten?
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Im
„DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ werden 20 x Gemüse und Salat in 20 Verpflegungstagen gefordert. Das Gemüse sollte dabei in frischer oder tiefgekühlter Form angeboten werden.
Konservengemüse wie beispielsweise Rote Bete oder geschälte Tomaten sind zur Haltbarmachung zusätzlich sterilisiert. Sie zählen somit nicht zu frischem bzw. tiefgekühltem Gemüse und erfüllen damit auch nicht das Prüfkriterium für eine
Zertifizierung. Eine Ergänzung der Mahlzeit mit frischem Gemüse oder ein Austausch der Speisenkomponente ist notwendig, um den Punkt in der Zertifizierung zu erhalten. Beide Lebensmittel sind ebenfalls frisch erhältlich.
Sauerkraut ist sowohl in frischer bzw. roher als auch in pasteurisierter Form erhältlich. Während das pasteurisierte Sauerkraut in Konserven standardmäßig verwendet wird, kann auch das Frischsauerkraut zum Einsatz kommen. Dieses ist z. B. in Naturkostläden sowie beim Metzger und auch in Großgebinden erhältlich. Sowohl das frische als auch das pasteurisierte Sauerkraut kann innerhalb einer Zertifizierung als Gemüseportion gezählt werden.





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