
Lebensmittelhygienevorschriften
Die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung wurde am 1. Januar 2006 durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene des Europäischen Parlaments abgelöst. Ein zentrales Anliegen dieser Verordnung ist die Sicherstellung eines einheitlichen Hygienestandards in der Europäischen Union.
Mehr Informationen über die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 finden Sie hier.
In der Verordnung werden die hygienischen Mindestanforderungen für den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln vorgeschieben.
Alle Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, also auch Schulen, die Essen an Kinder ausgeben, unterliegen diesen Verordnungen.
Die drei praxisrelevanten Kernpunkte sind:
24.03.05
Eine gute Hygienepraxis bei allen Tätigkeiten und im gesamten Produktionsprozess soll die einwandfreie Qualität der Lebensmittel sicherstellen. Konkrete Hygieneanforderungen an die Betriebsstätten, Räume, Gegenstände, an den Umgang mit Lebensmitteln und an das Personal werden in der Anlage zur LMHV festgelegt.Unter... mehr 
24.03.05
Der Begriff HACCP (=Hazard Analysis and Critical Control Points) stammt aus dem Englischen und heißt übersetzt Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Es ist ein Eigenkontrollsystem zur Risikoanalyse und Beherrschung kritischer Kontrollpunkte. So sollen vorbeugende... mehr 
24.03.05
Laut EU-Hygieneverordnung (Kapitel XII) müssen alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.
Jeder Mitarbeiter muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach... mehr 

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