Welche Dokumente begutachtet die Lebensmittelüberwachung?
Kühlkette
- Einhaltung der Kühltemperaturen und der Kühlkette
- Überprüfung der Temperaturen und Temperaturmessgeräte
HACCP
- Durchführung einer Gefahrenanalyse
- Überwachungs- und Korrekturmaßnahmen
Hygieneschulung
- Hygiene- und HACCP-Schulung nach VO (EG) 852/2004 und LMHV
- Erst- und Folgebelehrung gemäß IfSG
Rückverfolgbarkeit
- Funktionstüchtigkeit eingerichteter Systeme
- Verwendung von Identitätskennzeichen (auch innerbetrieblich, wie z. B. im Lager)
Darüber hinaus sind Unterlagen und Pläne über die betriebliche Einrichtung wie z. B. die Aufteilung der Hygienezonen, Mittel und Durchführung der Reinigung und Desinfektion, Wartung der Spülmaschine, Schädlingsvorbeugung sowie -bekämpfung und die jährliche Trinkwasseruntersuchung bereitzuhalten.
Anforderungen und Aufbewahrung der Dokumente
Für Schulen kann im Zweifel die Argumentation der "Verhältnismäßigkeit" bei der Beurteilung herangezogen werden. Damit ist gemeint, dass einer Schule gestattet wird, die Eigenkontrollen mit einem für sie vertretbaren Aufwand zu verfolgen und so übertriebene Forderungen bei der Beurteilung zurückweisen zu können.
Die oben genannten Hygiene- und HACCP-Dokumente sollen
- jederzeit auf dem neuesten Stand und
- für Dritte verständlich und nachvollziehbar sein sowie
- während eines angemessenen Zeitraums aufbewahrt werden.
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen kann flexibel gehandhabt werden, um einen übermäßigen Aufwand für Schulen zu vermeiden. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Schulungsnachweise sind für die gesamte Dauer der Beschäftigung des Personals zu archivieren und auf Nachfrage der Behörde bereitzustellen.





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