Vorteile dokumentierter Nachweise

Fehlende Dokumente werden mit "Ausreden" wie "Dafür haben wir keine Zeit, kein Personal und kein Geld." entschuldigt. Ergänzt werden diese Aussagen mit dem Satz: "Das habe ich gar nicht gewusst. Für den großen Dokumentationsaufwand müsste man jemanden zusätzlich einstellen."
In der Praxis kann auf eine Dokumentation keinesfalls verzichtet werden, da ohne Dokumentation ein Nachweis über die durchgeführten Eigenkontrollen unmöglich ist. Insbesondere in Hinblick auf einen Streit- bzw. Haftungsfall sind betriebliche Aufzeichnungen zu führen. Zu betonen ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass Dokumentiertes geschehen und Nicht-Dokumentiertes nicht geschehen ist. Auch die zuständige Überwachungsbehörde setzt schriftliche Nachweise als Beleg für die Erfüllung lebensmittelrechtlicher Anforderungen voraus.

Schriftliche Eintragungen und Notizen

  • unterstützen das Gedächtnis
  • belegen die Durchführung
  • erleichtern die Aufklärung von Stör- bzw. Fehlermeldungen und
  • helfen in juristischen Streit- bzw. Zweifelsfällen.


Die namentliche Unterschrift bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und gewährleistet somit die Sorgfaltspflicht richtiger Angaben.

Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung