Hintergrund zum Hygienerecht
Seit 2006 ist das sogenannte Hygienepaket mit europäischen Verordnungen in Kraft getreten. Parallel wurde das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, was das deutsche Lebensmittelrecht darstellt, durchgesetzt. Um die gesundheitliche Unbedenklichkeit innerhalb der gesamten Lebensmittelkette sicherzustellen, ist Hygiene als ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit und die gesetzliche Pflicht sowie Verantwortung aller, die mit Lebensmitteln umgehen.
Für Kleinstunternehmen wie Schulen hat die Gesetzgebung einen großen Spielraum zugelassen, damit auch diese die Anforderungen erfüllen können. Die Hygienevorschriften sind flexibel und in Eigenverantwortung umzusetzen, um ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen zu können. Dies bedeutet, dass es beispielsweise keine detaillierten Vorschriften für den Aufbau eines Hygienekonzepts gibt. Jede Schule hat zu prüfen, welche Maßnahmen als Prävention geeignet sind, um hygienisch einwandfreie Speisen sicherzustellen.
In Ergänzung zum europäischen Hygienepaket trat am 15. August 2007 die nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Kraft. Sie wurde mit der Absicht, Antworten auf ungeklärte Fragen in den europäischen Verordnungen zu geben, erarbeitet. Der erste Artikel dieser Durchführungsverordnung beinhaltet die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung, welche in Deutschland gilt. Hierdurch werden z. B. die bestehenden Schulungspflichten um den Erwerb von Fachkenntnissen auf Sachgebieten erweitert. Die in Kraft getretenen EU-Verordnungen sind jedoch unbeschadet der Vorschriften in Deutschland rechtlich verbindlich und anzuwenden.
Einen
Überblick über den Zusammenhang europäischer und nationaler Vorschriften sowie zur
Verbindlichkeit der Hygienevorschriften erhalten Sie auf den folgenden Seiten. Sie finden dort außerdem weitere Informationen zu den
Überwachungsbehörden (Lebensmittelüberwachung).





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