Kennzeichnungsvorschriften

Zutatenliste

Die Kennzeichnungsvorschriften für verpackte Lebensmittel sind seit Jahren europaweit vereinheitlicht. Die Angaben für lose, d. h. unverpackte Ware können national geregelt werden.
Die Lebensmittelkennzeichnung informiert den Verbraucher über Identität, Zusammensetzung und Haltbarkeit von verpackten Lebensmitteln. Zudem sind Hinweise zur Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung sowie zur Zubereitung, wenn dies erforderlich ist, auf den Etiketten festgehalten.
In Deutschland sind die Vorgaben der europäischen Etikettierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung festgelegt.

 

Exkurs „Allergene“
In der RL 2003/89/EG (Anhang IIIa) wurden zunächst 12 verschiedene allergene Zutaten aufgelistet. Die aktualisierte Richtlinie 2007/68/EG hat bestehende Lücken in der Allergenkennzeichnung beseitigt und zwei Allergene ergänzt. Hierin wurden als weitere Allergene Lupine und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus hinzugefügt. Der Verzehr von Weichtieren, speziell Tintenfisch und Muscheln, ist in Deutschland nicht selten und auch Lupine findet sich als Mehl, Eiweißkonzentrat, Kleie oder Ballaststoffkonzentrat in einer Reihe von Lebensmitteln, zum Beispiel in glutenfreien Backprodukten. Nun müssen diese 14 Allergene auf Handels- und Großverbraucherpackungen, unabhängig von ihrer Menge, aufgelistet sein.  

 

Grundsätzlich sollte das Personal in der Schulverpflegung über die Thematik Allergene und Unverträglichkeiten informiert und geschult werden. Verschiedene überregionale Einrichtungen, Berufsverbände, Branchenvereine, Verlage sowie Weiterbildungseinrichtungen bieten hierzu Seminare und Fortbildungen an.  

 

Weitere Informationen zum Thema undefined„Allergene“ finden Sie in der gleichnamigen Rubrik.

 

 

Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung