Donnerstag, 17.11. 2022
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Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen


Die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus bietet ein Förderangebot an alle interessierten Unternehmen der AHV.

Um das Ziel, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen, zu erreichen, muss vor allem auch die Nachfrage nach Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung wesentlich gestärkt werden. Denn hier ist das Nachfragepotenzial zurzeit nur ansatzweise ausgeschöpft. Die AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, bietet in ihrer Vielfalt auch unterschiedliche Absatzchancen für regionale Bio-Lebensmittel. Aus der Richtung der gastronomischen Anbieter und Gästen betrachtet, bietet der Öko-Landbau mit seinen Produkten die Basis für ein nachhaltiges Essensangebot und für eine Beteiligung an der Transformation der Ernährungssysteme, die noch stärker den Herausforderungen des Umwelt-, Klima-, Tier- und Ressourcenschutzes Rechnung trägt.

Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung und Schulung der Mitarbeitenden kann die Unternehmen der AHV in diesem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln. Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) die Beratung zur Einführung von bzw. zur Ausweitung des Angebots von Bio-Lebensmitteln in Unternehmen der AHV. Dabei wird mit dieser Richtlinie eine Steigerung des Bio-Anteils in den Verpflegungseinrichtungen auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz angestrebt.

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Antragseinreichung sind hier zu finden: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttps://www.bundesprogramm.de/beratungsfoerderung-ahv

Quelle: Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)