Snacks – sie sollten mehr können, als nur satt machen!

Am Ende der Grundschulzeit und mit Beginn der Pubertät übernehmen Kinder und Jugendliche zunehmend die Verantwortung für ihre Mahlzeiten. Sie entwickeln ihren eigenen Lebensstil, distanzieren sich von ihren Eltern und orientieren sich an ihren Freunden. Essen und Trinken werden Ausdruck ihres individuellen Lebensgefühls und ihrer Selbstverwirklichung. Die Auswahl der Lebensmittel spiegelt oft ihre Interessen wider. Gemeinsames Essen mit Freund*innen, in der Schule oder unterwegs, wird immer wichtiger. Und dabei bevorzugen Jugendliche oft schnelles und unkompliziertes Essen, das satt macht und den Geldbeutel schont. Trotzdem wünschen sie sich weiterhin auch Geborgenheit und Zugehörigkeit. Dies wird dann oft durch die heimische Küche erfüllt, so dass sich die traditionelle warme Hauptmahlzeit in die Abendstunden verschiebt. So können Jugendliche selbstständig und flexibel essen und sich gleichzeitig sicher und versorgt fühlen.
Schulen und auch Essensanbietende stehen also vor der Herausforderung, attraktive und auf die Bedürfnisse von Kindern Jugendlichen zugeschnittene Alternativen anzubieten. Diese sollen möglichst einfach, wenn möglich nebenher, zu essen, lecker und cool sein – und im besten Fall auch noch preisgünstig. Dazu kommen dann noch Ansprüche, wie ausgewogen, gesundheitsfördernd und nachhaltig.
Eine Möglichkeit dieser Entwicklung zu begegnen ist das Angebot von leckeren Snacks, die die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Freund*innen schnell und unkompliziert in der Schule verzehren können. So ein Angebot könnte es beispielsweise ganztägig im Bistro, in der Cafeteria, im Kiosk oder in der Mensa geben. Während bei der klassischen Mittagsverpflegung die Rahmenbedingungen oft enge Grenzen setzen, kann das Snackangebot freier gestaltet werden.
Tipp: Gemeinsam zum coolen Snack!
Um gegen den „Coolness-Faktor“, gemeinsam mit den Freunden „draußen“ Snacks zu kaufen, anzukommen, werden es die schulischen Einrichtungen vermutlich immer schwer haben. Dennoch sollte nichts unversucht bleiben. Binden Sie daher die Schüler*innen in die Produkt- und Angebotsentwicklung ein: Wünsche und Anregungen der Schüler*innen erfragen oder Schulprojektwochen gemeinsam mit der Schule gestalten.
Richten Sie gemütliche „Chill“-Bereiche ein, die in Möblierung und Design speziell auf den Geschmack der Kinder und Jugendlichen abgestimmt sind. Das kann beispielsweise ein Bistro, eine Cafeteria, ein separater Bereich in der Mensa oder sonstiger Raum sein, der zum entspannten Verzehr der Snacks einlädt.
Snack – Ein Begriff, viele Facetten
Der Begriff „Snack" ist heute allgegenwärtig, doch gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein Snack ist und welche Rolle er spielt. Auch in der Literatur wird der Begriff vielfältig interpretiert.
Laut der Dr. Rainer-Wild-Stiftung lassen sich drei Snack-Kategorien basierend auf der Essmotivation unterscheiden:
1. Snack als Naschwerk
2. Snack als Zwischenmahlzeit
3. Snack als Mahlzeitenersatz
Allen Kategorien ist gemein, dass Snacks flexibel, schnell, individuell, spontan und unstrukturiert sind. Daher spielen neben der Zusammensetzung der Snacks auch Fragen wie wann, wo, wie, warum, von wem und mit wem sie gegessen werden, eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich kann jedes Lebensmittel ein Snack sein, ob Gemüse, Obst, Nüsse, Backwaren oder auch ein ganzes Gericht. Eine pauschale Bewertung von Snacks als ungesund ist nicht korrekt. Vielmehr sollte der Snack als individuelle und flexible Mahlzeit im modernen Alltag verstanden werden. Allgemein gilt es, den Überblick über die Mahlzeiten zu bewahren und je nach Snack die Verzehrmenge bei den anderen Mahlzeiten zu reduzieren oder auch erhöhen. Die Gesamtbilanz an Nährstoffen und Energie allein zählt.
Snack als eine Zwischenmahlzeit
Konzentrationsschwäche und Leistungstiefs in der Schule lassen sich durch eine kleine Zwischenmahlzeit und ausreichend Trinken vermeiden. Schüler*innen, die Zuhause gut frühstücken, brauchen in der Pause weniger, während diejenigen, die wenig frühstücken eine üppigere Zwischenmahlzeit benötigen. Wer frühmorgens nur wenig essen kann, sollte das nach etwa zwei bis drei Stunden nachholen. Das kann zum Beispiel ein Stück Obst, ein Glas Smoothie, ein Joghurt, oder etwas großzügiger, ein gut belegtes Vollkornbrot sein.

Eine Hilfestellung für die Planung und Gestaltung eines gesundheitsfördernden und nachhaltigen Snacks als Zwischenmahlzeit für Schüler*innen basierend auf den Kriterien für Frühstück und Zwischenverpflegung im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“ finden Sie auf unserer Internetseite.
Snack als eine Alternative für das Mittagessen

Der Snack als eine Alternative für das Mittagessen ist als ein kleines Gericht anzusehen, das „größer“ als eine Zwischenmahlzeit und „kleiner“ als die klassische Mittagsmahlzeit – dem typischen Tellergericht ist. Es handelt sich immer um ein Zusatzangebot, welches ganztägig beispielsweise im Bistro, in der Cafeteria, im Kiosk oder in der Mensa angeboten wird.
So könnte es gelingen, die Jugendlichen stärker an die Schule und Mensa zu binden. Durch weitere Komponenten wie einem Salat, einer Suppe, Joghurt und/oder Obst kann dieser Snack zu einer Hauptmahlzeit werden, die einen ähnlichen Energiegehalt wie das klassische Mittagessen aufweist.

Eine Hilfestellung für die Planung eines gesundheitsfördernden und nachhaltigen Snacks als Ersatz für das Mittagessen für Schüler*innen basierend auf den Kriterien für die Mittagsverpflegung im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“ finden Sie unter der Rubrik ESSENSANBIETENDE.
Snacks to go – Wichtige Überlegungen

Idealerweise sollten Snacks vor Ort verzehrt werden. Da aber Jugendliche meist eine schnelle und unkomplizierte Essensaufnahme bevorzugen, die gleichzeitig andere Aktivitäten zulässt, sind folgende Formate beliebt(er): Food to go (Essen zum Mitnehmen) – sowie Hand-Held-Food (Speisen, die ohne Besteck gegessen werden können). Diese Art von Freiraum erfordert dann eine entsprechende Verpackung bzw. Transportmöglichkeit. Dafür werden wertvolle Rohstoffe und viel Energie für eine oftmals sehr kurze Lebensdauer verbraucht: So wird beispielsweise eine mit Kunststoff beschichtete Pappschale nach 15 Minuten zu Abfall und kann aufgrund ihrer Materialzusammensetzung nicht recycelt werden. Der Durst unterwegs wird überwiegend aus Einwegflaschen oder Dosen gestillt. Die Menge für diese Art von Serviceverpackungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und somit auch die nicht-recycelbare Abfallmenge. Weggeworfene Einwegverpackungen verschmutzen die Straßen, öffentliche Plätze und die Natur. Zudem stellen die Verpackungen eine unnötige Belastung des Klimas dar.
Am besten für die Umwelt ist es ganz auf eine Verpackung zu verzichten. Natürlich ist das nicht immer möglich, daher gilt der Grundsatz:
Vermeiden → Vermindern → Verwerten
Vermeiden: Aufgrund der negativen ökologischen Aspekte sollte auf unnötige und kurzlebige Verpackungen verzichtet werden.
Vermindern: Wenn eine Verpackung nicht vermieden werden kann, sollte so wenig Material wie möglich eingesetzt werden, so landet eine geringere Menge später im Müll.
Verwerten: Ist die Verpackung weder vermeidbar, noch reduzierbar, sind Materialien vorzuziehen, die sich wiederverwerten (recyclen) lassen. Zudem bietet sich eine Mehrfachnutzung des Materials, z. B. durch Verwendung von Mehrwegbehältern und –flaschen an.

Beim Recycling, der stofflichen Verwertung, werden Glas, Altpapier, Aluminium sowie Kunst- und Verbundstoffe so aufbereitet, dass sie für neue Produkte genutzt werden können.
Bei der energetischen Verwertung wird der Abfall verbrannt und die dabei entstehende Energie zur Energie- und Wärmeversorgung genutzt. Ein Teil der Abfälle können in industriellen Kompostieranlagen kompostiert werden und das Endprodukt dient dann als Dünger.
Die Mehrwegangebotspflicht im to go-Bereich
Um die Abfallmenge sowie den Eintrag von Produkten aus Einwegkunststoff in die Umwelt zu vermindern wurde 2019 die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU) verabschiedet. Diese verpflichtet u. a. dazu den Verbrauch von Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff, deren Inhalt z. B. für den Sofort-Verzehr bestimmt ist, und Getränkebecher aus Einwegkunststoff einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu vermindern.
In Deutschland werden diese Vorgaben im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt – der sogenannten Mehrwegangebotspflicht: Seit dem 01.01.2023 müssen Lebensmittel und Getränke im to go-Bereich zusätzlich auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden. Dabei darf dieses Angebot nicht teurer sein als das Angebot in der Einwegverpackung. Die Erhebung eines Pfands für die Mehrwertverpackung ist jedoch möglich. Somit haben die Verbraucher*innen nun die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to go-Verpackungen.
Zudem schreibt das VerpackG vor, dass auf das Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hingewiesen werden muss.
Ausnahme: Von der Angebotspflicht ausgenommen sind kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 m2. Aber auch diese müssen es ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Empfehlungen für eine nachhaltige Ausgabe des Snacks:
- Mehrwegsysteme bevorzugen, z. B. Joghurt in Gläsern, Getränke in Mehrweg-(Glas)Flaschen, Porzellan- oder Kunststoffgeschirr mit Pfandsystem
- Lebensmittel möglichst in Großgebinden einkaufen, einzeln verpackte Produkte vermeiden
- bei der Lagerung auf Frischhalte- und Alufolien verzichten, besser verschließbare Glas- oder Kunststoffboxen verwenden
- angemessene Portionsgrößen ausgeben um Reste zu vermeiden
- Preisaufschlag bei Einwegverpackungen
- ökologisch abbaubare Verpackungen bzw. Geschirr verwenden, z. B. Papiertüten, Papierservietten. Diese sollten recyclingfähig, aus nachwachsenden Rohstoffen und/oder kompostierbar sein.

Die Gesetzestexte sowie weitere Informationen rund um das Thema Verpackungen finden Sie in den weiterführenden Informationen unter dem Reiter DGE-QUALITÄTSSTANDARD und dem Stichwort VERPACKUNGEN.