Kostenfreies Mittagessen durch das Bildungspaket
„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf“ Leistungen aus dem Bildungspaket. Dazu gehört auch die Übernahme von „Aufwendungen für Mittagessen in Kindertagesstätte (Kita), Schule und in der Kindertagespflege. Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gesichert. Dies gilt an Schultagen auch für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern im Hort, wenn eine enge Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung besteht (Hortkinder/Kooperationsvertrag).
Beobachtungen zeigen aber: Es rufen viel weniger Berechtigte die ihnen zustehenden Leistungen aus dem Bildungspaket ab als potentiell möglich. Schulleitungen und Lehrkräfte berichten, dass es zunehmend Schüler*innen gibt, die hungrig in die Schule kommen, keine Verpflegung dabeihaben und ihr Geld in den umliegenden Lebensmittelgeschäften für „ungesunde“ Produkte ausgeben. Es scheint, als ob viele Familien nicht über dieses Angebot informiert sind oder an bürokratischen Hürden scheitern. Da stellt sich die Frage, woran liegt es, dass das kostenfreie Schulmittagessen nicht genutzt wird? Was sind die Hürden und Treiber?
Dieser Frage ist die DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen im Rahmen eines bundesgeförderten IN FORM-Projekts nachgegangen und hat in ausgewählten Kommunen untersucht, wie das kostenfreie Schulmittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort umgesetzt wird, welche Herausforderungen auftreten und welche Verbesserungsmöglichkeiten sich ergeben. Aus den Erkenntnissen ist eine praxisnahe Arbeitshilfe entstanden, die Schulträger und andere Akteur*innen dabei unterstützt, Teilnahmehürden zu senken und das Schulmittagessen für mehr berechtigte Kinder zugänglich zu machen.
Arbeitshilfe zum kostenfreien Schulmittagessen für berechtigte Schüler*innen
Sie möchten als Schulträger oder engagierter Akteur*in in ihrer Kommune dazu beitragen, dass mehr berechtigte Kinder kostenfrei (finanziert aus dem Bildungspaket) am Schulmittagessen teilnehmen? Dann unterstützt Sie die neue Arbeitshilfe mit folgenden Inhalten:
- Hintergrundinformationen zum Ablauf des Verfahrens
- umfangreiche Handlungsempfehlungen
- ein Zusatzheft inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und praktischen Arbeitsvorlagen
Flyervorlage (mehrsprachig) zur individuellen Gestaltung
Um die Möglichkeit eines kostenlosen Schulmittagessens für berechtigte Schüler*innen in ihrer Kommune oder an ihrer Schule bekannter zu machen, steht Ihnen zudem eine kostenfreie Druckvorlage für einen mehrsprachigen Flyer in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch, Farsi, Arabisch und Türkisch zur Verfügung. Sie können die Flyer-Druckvorlage inhaltlich anpassen und mit eigenen Logos und Abbildungen versehen. Der Druck kann beispielsweise mit finanzieller Unterstützung des Schulträgers oder aus dem Budget der Schulen erfolgen.
Zum IN FORM-Projekt der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen, den Arbeitshilfen, der Flyer-Druckvorlage sowie zu Einblicken in die Arbeit mit den Projektkommunen gelangen Sie über unsere weiterführenden Informationen mit dem Stichwort: Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT): DGE e. V. Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen: IN FORM-Projekt BuT: Kostenfreies Schulmittagessen