F&A: Fragen und Antworten (Online-Kapitel)
Im Wegweiser zur Einführung eines Schulfrühstücks in Grund- und Förderschulen „Frühstücken in der Schule?“ finden Sie Verweise auf ergänzende Informationen im Online-Kapitel „Fragen & Antworten“. Die Stellen sind im Wegweiser mit nebenstehenden Icon gekennzeichnet und werden an dieser Stelle beantwortet. Sie können das Online-Kapitel bei Bedarf selbst ausdrucken und Ihrem Wegweiser beilegen.
Die hier aufgeführten Quellen finden Sie auch im Literaturverzeichnis des Wegweisers, welches in dem Reiter Literatur verfügbar ist.
Insbesondere, wenn das Schulfrühstück ohne Anmeldung stattfindet, ist ein bedarfsgerechter Einkauf erschwert. Überlegen Sie daher, welche Lebensmittel Sie als Back-up für eine höhere Nachfrage länger lagern könnten (z. B. Pumpernickel, Knäckebrot, Müsli, haltbare Milch).
Greifen Sie bei Gemüse und Obst größtenteils auf gut lagerfähige Ware zurück und planen Sie schlechter lagerfähige Sorten in kleineren Mengen oder als Aktion ein. Aus übrigen oder braunen Bananen können Sie z. B. Bananenbrot backen oder Smoothies herstellen.
Wie gehen Sie mit entstandenen Resten um? Können restliche Lebensmittel aus dem Schulfrühstück von anderen Stellen weiterverwendet oder zu einem anderen Zeitpunkt angeboten werden? Sie können z. B. in den Klassenraum gegeben oder als Pausenverpflegung angeboten werden. Wenn die Reste nicht in der Auslage waren und nicht mehr für das nächste Schulfrühstück eingelagert werden können, ist eine Weitergabe an andere Verpflegungsstellen der Schule möglich.
Entstehen regelmäßig viele Reste oder werden bestimmte Lebensmittel nicht gegessen, beziehen Sie die Schüler*innen ein, und fragen Sie nach den Gründen. Es kann bspw. sein, dass Sie sich anstelle von Stückobst klein geschnittenes Obst wünschen. Eventuell ist das Angebot selbst aus Sicht der Schüler*innen auch falsch zusammengestellt. Versuchen Sie dann, einen Kompromiss zwischen Ihren Vorstellungen und denen der Schüler*innen zu finden. Möglicherweise wird auch einfach zu viel eingekauft, reduzieren Sie dann Ihren Einkauf und greifen Sie zusätzlich auf lagerfähige Lebensmittel zurück, die Sie bei Bedarf nutzen können.
Falls Sie einen Schulgarten haben oder anlegen wollen, könnte die Anlage eines Komposts sinnvoll sein, hier können Sie unvermeidbare Lebensmittelabfälle, wie Gemüseschalen entsorgen.
Weiterhin haben Sie bei der Lebensmittelauswahl die Möglichkeit auf Aspekte der Nachhaltigkeit zu achten. Überlegen Sie dazu, wie die Erzeugung der Lebensmittel sein soll: Ob konventionell, biologisch, regional, nach Tierwohl-Aspekten, unter fairen Bedingungen oder aus eigener Erzeugung. Auch hier bietet sich die Möglichkeit, zunächst klein anzufangen und entsprechend Ihrer Vision auszuweiten, z. B. in Bezug auf eine ökologische Orientierung. „Einfach die Kinder einfangen, klein anfangen, den Kindern ist es egal, ob das Angebot Bio ist.“
Auch die Einbindung von Produkten aus dem Schulgarten (falls vorhanden) ist möglich und macht aus Sicht einer Interviewpartnerin „die Sache rund“. Wenn der Bildungsaspekt in Ihrem Leitbild vordergründig ist, beziehen Sie den Schulgarten, falls vorhanden, ein. „Der Garten wird für den Anbau von Lebensmitteln verwendet und für die Ernährungsbildung, um den Kindern näher zu bringen, was wächst und wie es vorher als ganze Pflanze aussieht“. Und da es Hummusbrote gibt, „[werden] ab nächstem Jahr […] Kichererbsen im Schulgarten angebaut“.
Wenn Sie Lebensmittel über das EU-Schulprogramm erhalten können, prüfen Sie hier, ob Sie eine nachhaltigere Wahl treffen können.
Gehen Sie bei der Wahl der Unterstützer*innen explizit auf biologisch wirtschaftende Betriebe aus der Region zu und fragen Sie nach Lebensmittelspenden (siehe Kapitel 2.2.3 und 4.1 im Wegweiser ).
Wenn Sie Ihr Angebot pflanzenbasiert gestalten bzw. tierische Lebensmittel reduzieren, erhöhen Sie ebenfalls die Nachhaltigkeit.
Beim Einkauf und der Ausgabe können Sie Verpackungsmaterial reduzieren, z. B. so: „Käse wird an der Frischetheke gekauft, um den Verpackungsmüll gering zu halten“ oder „Es gibt Rohkostbecher mit Möhren- und Apfelsticks. Früher waren die in Tüten verpackt, jetzt werden sie, um Müll zu vermeiden, in Mehrwegplastikbechern ausgegeben, die zurückgebracht werden sollen – das klappt ganz gut.“
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.schuleplusessen.de im Reiter „Mehr Wissen“ unter „Eine zukunftsfähige Verpflegung“.
Mit einem komplett kostenlosen Angebot kann das Frühstück ohne Stigmatisierung für alle Kinder angeboten werden [21] (➕). Ebenfalls kann bei einem kostenlosen Angebot mit mehr Teilnehmenden gerechnet werden, sodass das Frühstück wirtschaftlicher angeboten werden kann [21] (➕). Das unterstreicht folgende Einschätzung einer Interviewpartnerin: „Ich glaube, wenn wir es nicht kostenlos gemacht hätten, wäre auch keiner gekommen.“ Ergänzend dazu berichtet ein Interviewpartner: „Durch die steigenden Lebensmittelpreise ist das [kostenlose] Frühstücksangebot für viele Eltern ein Segen.“ [21, 34] (➕).
Wenn das Frühstück auf Spendenbasis kostenlos angeboten wird, kann es laut Erfahrung einer Interviewpartnerin passieren, dass die Spendenbereitschaft abnimmt, weil der Bedarf nicht mehr so sichtbar ist (➖).
Hinter einem anteilig kostenpflichtigen Angebot stand an einer Schule die Überlegung, die Eltern nicht aus der Verantwortung nehmen zu wollen (➕/➖). Außerdem können Sie so einen Teil Ihrer Kosten nach außen sichtbar machen und abdecken: „Das Angebot ist voll kostenpflichtig in Bezug auf die Einkaufskosten“ (➕). Gehören zur Zielgruppe vorrangig Schüler*innen, die (aus finanziellen Gründen) noch nicht gefrühstückt haben, ist auch eine geringe Kostenbeteiligung von 0,50 bis 1,00 € nach Erfahrung einiger Interviewpartner*innen zu hoch: „Nicht alle Kinder können teilnehmen, da ein Unkostenbeitrag von 1 Euro erhoben wird. Gerade für sozioökonomisch schwächere Familien ist das schwer zu bezahlen.“ Es besteht somit die Gefahr, dass gerade die bedürftigen Kinder nicht erreicht werden (➖). Nachteilig bei diesem Ansatz kann sein, dass trotz anteiliger Kostenübernahme der Verkaufspreis zu hoch erscheint (➖). Ein besseres Verständnis bei Eltern kann ggf. über eine Offenlegung und verbesserte Transparenz herbeigeführt werden. [11]. Überlegen Sie, ob Sie Gemüse und Obst kostenfrei anbieten können, ohne dass es stigmatisierend wirkt, denn „Kinder haushalten mit ihrem Geld und geben es nicht für pures Gemüse aus, Gemüse auf Brot wird akzeptiert. Gemüse muss untergejubelt werden“. So können Sie dem Aspekt der Gesundheitsförderung begegnen (➕/➖). Wenn Sie eine Kostenbeteiligung erheben, prüfen Sie, ob das Schulfrühstück über soziale Ausgleichsmechanismen genutzt werden kann, um auch Kindern ein Frühstück zu ermöglichen, für die diese Beteiligung zu hoch ist [22]; bspw. über Spenden: „Spenden werden genutzt, um Kindern ein Frühstück zu ermöglichen, denen der Unkostenbeitrag zu hoch ist“ oder Mithilfe: „Ein kostenloses Frühstück ist dabei niederschwellig für diejenigen Schüler*innen möglich, die mithelfen“. Eine Interviewpartnerin berichtete jedoch, dass die Annahme des kostenlosen Angebots teilweise schambesetzt ist (➖).
Demgegenüber steht die Aussage einer weiteren Interviewpartnerin, die folgende Vermutung anstellt:
„Ich glaube, das Angebot würde ohne Bezahlung weniger gut angenommen werden, da diese einen zusätzlichen Spaßfaktor darstellt. Analog zum Kaufladen-Spielen. Einzig das Gemüseangebot ist kostenlos.“
Auch eine zweite Interviewpartnerin ordnet das kostenpflichte Frühstück als „Highlight“ für die Kinder ein, „da sie „richtig“ einkaufen gehen können“ (➕).
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine kostenlose Finanzierung dauerhaft halten können, behalten Sie sich offen, eine Eigenbeteiligung einzuführen: „Bei der Einführung war das Angebot für die Schüler*innen kostenfrei und wurde von Spendengeldern finanziert, nach 2 Jahren wurde eine Eigenbeteiligung von 2 Euro pro Monat eingeführt.“
Wenn Sie an mehr Informationen zu den Kosten und deren Einflussgrößen interessiert sind, bietet die Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger „DGE-Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung (KuPS)“ einen guten ersten Überblick. Noch mehr Hintergrundinformationen finden Sie im KuPS-Abschlussbericht. Bitte beachten Sie, dass sich die Studie auf das Mittagessen bezieht und daher nicht 1 zu 1 auf das Frühstück übertragbar ist. Im Abschlussbericht finden Sie in Kapitel 8.2 eine Zusatzbetrachtung für Zwischenverpflegung und Zusatzangebote. Hier werden die Personal- und Betriebskosten für eine weiterführende Schule mit 100–300 Produkten der Kategorie ausgegeben.
In der folgenden Liste finden Sie beispielhafte Initiativen für ein Schulfrühstück:
- „Break :-) First“ der Stiftung Kinderjahre (Hamburg) [46]
- brotZeit e. V. (deutschlandweit in den Förderregionen) [47]
- denkbar (Bayern) [48]
- denkbar-R (in festgelegten Förderregionen in Bayern) [48, 49]
- „Frühstückklubs“ der Deutschen Lebensbrücke e. V. (Bremen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Straubing) [50]
- „Sonnenstern macht satt“ des Sonnenstern e. V. (Bayern) [51]
- „Power Kiste“ der Tafel Deutschland e. V. (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) [52]
- Spirellibande des AWO Bezirksverbandes Potsdam e. V. (Brandenburg) [53]
- „Lernen, aber satt“ initiiert von Wohltat e. V., Groß und Klein e. V., Schulverein Wirbelwind e. V. und der Rostocker Tafel (Rostock) [54]
Informationen finden Sie in der Broschüre „Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung. Tischgäste sicher verpflegen“ [55] aus der Reihe DGE-Praxiswissen, im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“ [28] in Kapitel 6 und auf der Homepage von www.schuleplusessen.de unter der Rubrik DGE-Qualitätsstandard bei den weiterführenden Informationen, Stichwort: Hygiene. Das hier aufgelistete Merkblatt „Gute Hygienepraxis beim pädagogischen Kochen mit Kindern“ erläutert, wie Kochaktionen und einfache Nahrungszubereitungen mit Kindern auch im Klassenzimmer möglich sind. Es wurde in Anlehnung an das nationale Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für Gute Verfahrenspraxis im Sinne des Art. 8 VO (EG) Nr. 852/2004 von allen Bundesländern anerkannt.
Ein beispielhaftes Frühstückskonzept finden Sie auf im Reiter Arbeitsmaterialien. Beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Beispiel handelt und es deshalb lediglich dazu dient, Ihnen eine Vorstellung von einem fertigen Frühstückskonzept zu geben. Jede Schule ist individuell, sodass auch Ihr Frühstückskonzept entsprechend angepasst werden sollte.
Über eine Anmeldung wird die Planungsgrundlage verbessert, da u. a. die Verbindlichkeit erhöht wird. Zusätzlich kann über einen Anmeldebogen erfasst werden, welche Lebensmittelunverträglichkeiten vorliegen. Prüfen Sie, ob bei einer Anmeldung trotzdem ein spontanes Dazustoßen möglich sein kann. Je nachdem, wann die Anmeldung erfolgt, kann es sein, dass eine Teilnahme bei veränderten Bedingungen innerhalb des Schuljahres nicht möglich ist.
Mögliche Hürden der Anmeldung können sein, dass der Anmeldebogen nicht zurückkommt, obwohl Bedarf bestünde, z. B. weil der Anmeldebogen nicht zuverlässig weitergegeben wird oder es Sprachbarrieren gibt. Auch wurde die Erfahrung gemacht, dass Eltern dem Angebot teilweise kritisch gegenüberstehen, da es so aussieht, als würden sie ihren Kindern nichts mitgeben. Für einen niederschwelligen Zugang ohne Stigmatisierung kann es jedoch hilfreich sein, dass alle Kinder mitessen können.
Am einfachsten und sichersten ist es, über eine Anmeldung Lebensmittelunverträglichkeiten wie Allergien abzufragen. Hierzu kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Attest einzufordern. Überlegen Sie, auf welche Unverträglichkeiten Sie eingehen können. Bei einer Laktoseintoleranz können relativ einfach Alternativen angeboten werden, z. B. laktosefreie Milch sowie Soja- oder Haferdrink. In einer Schule wurde sogar ein Frühstücksangebot für Schüler*innen mit Zöliakie geschaffen, was in einer anderen Ecke mit Handschuhen und anderen Arbeitsmitteln zubereitet wurde. Bedenken Sie, dass Sie hier sehr gründlich arbeiten müssen, um die Schüler*innen nicht zu gefährden. Eine weitere Interviewpartnerin berichtet, dass das Frühstück zwar für alle offen ist, Kinder mit Allergien aber häufig von den Eltern versorgt werden. Wenn Sie nicht mit einer Anmeldung arbeiten, sensibilisieren Sie das Frühstückspersonal und die Schüler*innen auf Allergien und Intoleranzen. Es kann hilfreich sein, allergische oder unverträglichkeitsauslösende Zutaten über Bilder zu kennzeichnen.
Informationen zu Schüler*innen-Firmen bzw. -Genossenschaften finden Sie auf der Homepage von www.schuleplusessen.de unter der Rubrik DGE-Qualitätsstandard bei den weiterführenden Informationen, Stichwort: Bewirtschaftungsformen.
Vergessen Sie nicht, im neuen Schuljahr auch die neuen Schüler*innen zu informieren: „Die erste Klasse bekommt in der ersten Schulwoche kostenlos Frühstück, um sie an das Angebot heranzuführen und es ihnen schmackhaft zu machen. Hier bekommen wir ehrenamtliche Unterstützung von den Eltern.“ „Zum Anfang des Schuljahres gibt es immer eine Info zum gesunden Schulfrühstück und eine Preisübersicht.“
Informationen dazu finden Sie im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“ in Kapitel 2.1.
Im Wegweiser finden Sie an mehreren Stellen Hinweise dazu, wie Schüler*innen im Schulfrühstück einbezogen werden können. Diese sind dort mit dem nebenstehenden Icon gekennzeichnet. Übersichtshalber sind sie hier mit dem entsprechenden Verweis auf das Kapitel im Wegweiser zur Einführung eines Schulfrühstücks in Grund- und Förderschulen „Frühstücken in der Schule?“ nochmal aufgezählt:
- Bei der Gestaltung der Essatmosphäre (siehe Kapitel 3.2.4, 4.3 im Wegweiser)
- Über eine Abfrage zur Teilnahme (siehe Kapitel 3.2.1 im Wegweiser)
- Ein Teil der Schüler*innen kann zur Einführung durch eine Testphase eingebunden werden (siehe Kapitel 4.1 im Wegweiser)
- Durch die Berücksichtigung von Essenswünschen (siehe Kapitel 4.3 im Wegweiser)
- Durch die Mithilfe bei in einem oder mehreren Prozessschritten des Frühstücks (siehe Kapitel 4.3 und auch 3.2.4 im Wegweiser)
- Durch das Einholen von Feedback in regelmäßigen Abständen (siehe Kapitel 4.3 im Wegweiser)