Dienstag, 03.06. 2025
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Fristverlängerung für Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau verabschiedet. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen bis Ende 2029 abgeschlossen werden.

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Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen bis 2029 bereit. Der Bund ermöglicht damit Ländern und Kommunen mehr Planungssicherheit, um den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.
Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft.
Die nun vorgesehene Verlängerung gibt Ländern und Kommunen die Möglichkeit, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren.


Schulessen in Ganztagsbetreuung von Anfang an mitdenken

Das Programm macht es Schulträgern auch möglich, Landesmittel für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen zu beantragen. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Für das Mittagessen empfiehlt die KMK eine Orientierung an den „DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen“.


Quelle: https://www.gemeinsamgutessen.de