Mit gutem Gewissen: Produkte aus fairem Handel

Lebensmittel wie Tee, Bananen und Gewürze gehören ganz selbstverständlich zu unserem Essalltag und werden auch in der Gemeinschaftsverpflegung Tag für Tag eingesetzt. Erzeugt werden sie in südlichen Ländern, in denen die Erzeuger*innen bzw. Arbeiter*innen oftmals nur sehr geringe Löhne erhalten. Gemeinsam mit niedrigen und teils stark schwankenden Weltmarktpreisen für die entsprechenden Produkte führt dies dazu, dass die Menschen ihre Lebenshaltungskosten oft nicht decken können. Armut, Kinder- und Zwangsarbeit sind dann nicht selten die Folgen.
Ziel des Fairen Handels ist es, dem entgegenzuwirken und für gerechte Handelsstrukturen zu sorgen. Kleinbauerfamilien und Arbeiter*innen sollen nicht nur angemessen entlohnt werden, sondern auch von besseren Arbeitsbedingungen wie mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie dem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, profitieren.

 

Mit dem Bezug von Lebensmitteln aus fairem Handel unterstützen Sie daher gerechte Einkommen sowie bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in den Erzeugerländern. Ebenso wie der Begriff „Regional“ ist auch der Begriff „fair“ jedoch nicht gesetzlich geschützt. Es gibt – anders als z. B. bei Bio-Lebensmitteln – daher kein einheitliches Siegel für fair gehandelte Lebensmittel, wodurch die Vielfalt an Labeln groß ist. Eine Übersicht über ausgewählte Label und deren zugrundeliegenden Prinzipien bzw. Anforderungen gibt der  Flyer „Faire Lebensmittel – Ausgewählte Label im Überblick“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Informationen unter dem Stichwort: Fair gehandelte Lebensmittel