Die Schulküche selbst führen

Schulen können ihre Mensa in Eigenbewirtschaftung betreiben. Das bedeutet nicht, dass Eltern, Lehrer oder Schülerinnen selbst kochen. Dies sollte durch angestellte Fachkräfte wie beispielsweise Köch*innen oder Hauswirtschafter*innen erfolgen. Arbeitgeber können die Schule, der Schulträger oder ein Mensaverein sein.
Es kann von der Kommune Personal für alle Prozessstufen eingestellt werden
oder einzelne bzw. alle Stufen werden ehrenamtlich, z. B. durch Schülerfirmen, Mensa- und Fördervereine oder Elterninitiativen übernommen. Auch Mischmodelle sind möglich. So können z. B. fest angestellte Köch*innen in einer Schulküche durch ehrenamtlich tätige Eltern unterstützt werden. Eine Sonderform bildet die Gründung eines Eigenbetriebes, über den mehrere Schulen versorgt werden können.

Die Eigenbewirtschaftung ist charakterisiert durch

  • die Bereitstellung von Verpflegungsleistungen von Einkauf bis zur Entsorgung und Reinigung,
  • der dazugehörenden räumlichen und technischen Ausstattung
  • und relevanten Ressourcen (z. B. Personal, Lebens- und Betriebsmittel)

durch den Betreibenden.

 

Mensaverein

Ein Mensaverein, der in der Regel aus einem Förderverein resultiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig anerkannt werden. Mitgliedsbeiträge oder Spenden können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Der Mensaverein tritt so als Lebensmittelanbieter und -unternehmer auf: Von ihm angestelltes Fachpersonal produziert mit eigenen finanziellen Mitteln in eigenen Räumlichkeiten das Mittagessen. Zwei wichtige Voraussetzungen für den Erfolg dieser Variante sind die Einstellung einer qualifizierten Leitung und die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter*innen. Alle für den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung bestehenden Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorgaben wie zum Beispiel DIN-Normen oder VDI-Richtlinien sind zu beachten.

Vorteile einer Schulverpflegung in Eigenbewirtschaftung mit einem Mensaverein

  • hoher Grad an Mitbestimmung von Eltern, Schüler*innen und damit starke Identifikation mit der Mensa und Verpflegung
  • gute Voraussetzungen für eine Profilbildung durch das Schulverpflegungskonzept
  • kurze Wege in der Kommunikation und Abstimmung zwischen den Tischgästen, der Schulleitung und der Küchenleitung.

 

Was gilt es bei einer Schulverpflegung in Eigenbewirtschaftung mit einem Mensaverein besonders zu beachten?

  • Ein Mensaverein benötigt in der Führung und Begleitung des Essensangebots stets engagierte Eltern.
  • Die finanzielle Absicherung des Speisenangebots verlangt meist Subventionen des Schulträgers sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden von Eltern bzw. örtlichen Unternehmen.
  • Eine Schulmensa ist wie ein Betrieb der Gemeinschaftsverpflegung zu führen, also unter Beachtung aller gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben (u. a. Bauvorschriften, Hygiene, Kennzeichnungspflichten, Umsatzsteuer).


DIN-Norm: Eine DIN-Norm ist eine Norm, die im Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet worden ist und vereinheitlichte Standards für Produkte und Verfahren, wie z. B. Qualität, Mindestleistungen, -eigenschaften, Maße etc., festlegt.

VDI-Richtlinien: Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. unterstützt mit seinem VDI-Richtlinienwerk alle die, die in ihrer täglichen Arbeit vor technische Herausforderungen gestellt werden. Dafür gibt er als einer der wichtigsten Regelsetzer pro Jahr bis zu 250 VDI-Richtlinien heraus. Das sind richtungsweisende und praxisorientierte technische Regelwerke, die Qualitätsstandards in vielen ausführenden Gewerken und allen möglichen Industriebereichen setzen. Sie bilden den aktuellen Stand der Technik ab – kompetent aufbereitet von Fachleuten für Fachleute.